Zukunftsfinanzierungsgesetz
Neuregelungen insbesondere für Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen
Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz) beschlossen. Die geplanten Neuregelungen sollen insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital erleichtern. Die Zustimmung des Bundesrats ist für den 15.12.2023 geplant.
Das Gesetz sieht Anpassungen im Kapitalmarktrecht, eine Weiterentwicklung des Gesellschaftsrechts sowie eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen vor. Insbesondere folgende Maßnahmen sind vorgesehen: