Wachstumschancengesetz
Relevant für alle Steuerpflichtigen
Am 27.3.2024 ist das sog. Wachstumschancengesetz endlich in Kraft getreten. Das Gesetz beruht auf dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses und enthält daher wesentliche Änderungen gegenüber den vorherigen Gesetzesentwürfen.
Da das im vergangenen Jahr vom Bundestag beschlossene Wachstumschancengesetz („Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“) keine Zustimmung im Bundesrat fand, wurde das Gesetz durch den Vermittlungsausschuss in wesentlichen Punkten geändert. Nach der Zustimmung des Bundesrats wurde das Gesetz am 27.3.2024 endlich verkündet und ist damit in Kraft getreten. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen sowie über wesentliche im Vermittlungsverfahren gestrichene Maßnahmen: