Verschiebung zur Anwendung der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Unternehmen
Am 03. April 2025 hat das Europäischen Parlament entschieden, die Anwendung neuer EU-Regeln zum EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verschieben.
Wichtige Punkte für unsere Mandanten sind:
- Aufschub der Fristen: Die Anwendung der neuen Regeln zum EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird um ein Jahr auf den 26. Juli 2027 verschoben. Damit haben die größten Unternehmen (über 5.000 Mitarbeitende und einen Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro) bis 2028 Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
- Zweite Welle von Unternehmen: Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz über 900 Millionen Euro sowie nicht in der EU ansässige Firmen müssen ebenfalls bis 2028 die neuen Regeln umsetzen.
- Nachhaltigkeitsberichterstattung verzögert: Für große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden wird die Pflicht zur sozialen und ökologischen Berichterstattung um zwei Jahre auf 2028 für das Wirtschaftsjahr 2027 verschoben. Außerdem steht noch im Raum, dass die Schwellenwerte für große Unternehmen auf 1.000 Mitarbeiter angehoben wird. Hierüber wurde noch nicht final entschieden.
- Ziel der Regelungen: Die neuen Regeln sollen Unternehmen verpflichten, negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu minimieren und damit zu einer stärkeren Wettbewerbsfähigkeit der EU beitragen.
Diese Änderungen bieten unseren Mandanten mehr Zeit zur Anpassung an die bevorstehenden Anforderungen und betonen die EU-Bemühungen um rechtliche Vereinfachungen im Nachhaltigkeitsbereich.