Steueränderungsgesetz 2025

Mit dem geplanten Steueränderungsgesetz 2025 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, steuerliche Rahmenbedingungen gezielt zu modernisieren und gesellschaftliche Entwicklungen steuerlich zu begleiten. Die geplanten Änderungen betreffen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen und sollen die Gastronomie, das Ehrenamt, den Wohnungsbau sowie Berufspendler fördern.

Am 10.9.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Ziel ist es, steuerliche Rahmenbedingungen zu modernisieren und gezielte Entlastungen für Privatpersonen sowie Unternehmen umzusetzen. Der Bundesrat hat am 17.10.2025 hierzu Stellung genommen und vor erheblichen Steuermindereinnahmen für Länder und Kommunen gewarnt.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Die Entfernungspauschale soll ab dem 1.1.2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden; bisher gilt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Zusätzlich wird die zeitliche Befristung der Mobilitätsprämie aufgehoben, sodass auch Steuerpflichtige mit geringeren Einkommen über 2026 hinaus davon profitieren können.
  • Zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements soll ab dem Veranlagungszeitraum 2026 die Übungsleiterpauschale von 3.000 € auf 3.300 € und die Ehrenamtspauschale von 840 € auf 960 € angehoben werden. Davon betroffen sind Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, etwa als Trainer, Betreuer oder in der Pflege.
  • Im Rahmen der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau und der Forschungszulage soll der Verweis auf die europäische De-minimis-Verordnung aktualisiert werden. Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und Investitionen zu fördern.
  • Zur Unterstützung der Gastronomie ist ab dem 1.1.2026 eine dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen (ausgenommen Getränke) von 19 % auf 7 % beabsichtigt. Damit würde eine, während der Coronapandemie befristet eingeführte, Maßnahme verstetigt und die Gastronomiebranche nachhaltig gestärkt.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 17.10.2025 zwar die einzelnen Maßnahmen begrüßt, kritisiert jedoch die finanziellen Auswirkungen auf Länder und Kommunen. Nach ersten Schätzungen könnten Mindereinnahmen von über 12 Mrd. € entstehen. Die Bundesregierung lehnt bislang Kompensationszahlungen ab. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Fazit: Das Steueränderungsgesetz 2025, dessen Entwurf die Bundesregierung am 10.9.2025 beschlossen hat, befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Abschließende Beratungen im Bundestag und Bundesrat sind für Dezember 2025 vorgesehen, damit die wesentlichen Änderungen zum 1.1.2026 in Kraft treten können. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen sich bis dahin noch ergeben werden.

Bremen | Oldenburg| Wildeshausen
info@treuhand.de | Telefon: 0441 9710-0