Richtiger Empfängername bei Überweisungen an die Finanzverwaltung

Seit dem 9.10.2025 sind alle Banken im Euro Zahlungsverkehrsraum (SEPA) verpflichtet, vor der Freigabe einer Überweisung zu prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Dies gilt auch bei Überweisungen an die Finanzverwaltung. Weicht der Name des Kontoinhabers ab, erhält der Zahler eine Warnung in Form einer Ampelanzeige (grün, gelb, rot) und kann entscheiden, ob er die Zahlung trotzdem freigeben oder stoppen möchte.

Seit dem 9.10.2025 gilt eine verpflichtende Empfängerüberprüfung für alle Banken im Euro Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Dabei wird vor Ausführung der Überweisung geprüft, ob der vom Zahler eingegebene Name mit der IBAN des Empfängers übereinstimmt. Stimmen Name und IBAN überein, kann die Überweisung problemlos ausgeführt werden. Weicht der Name des Kontoinhabers ab, erhält der Zahler eine Warnung in Form einer Ampelanzeige (grün, gelb, rot) und kann entscheiden, ob er die Zahlung trotzdem freigeben oder stoppen möchte.

Besondere Aufmerksamkeit ist dabei bei Überweisungen an Finanzämter erforderlich, da Behördennamen genau festgelegt sind. Bereits kleine Abweichungen können dazu führen, dass das System einen Fehler meldet oder die Zahlung verzögert wird. Die richtige Angabe des Empfängernamens hängt dabei vom jeweiligen Bundesland ab:

  • Bundesland
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen

  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Empfängerbezeichnung
  • Finanzamt + Ort (z. B. Finanzamt Stuttgart)
  • Freistaat Bayern
  • Berliner Finanzämter
  • Finanzamt + Ort (z. B. Finanzamt Potsdam)
  • Finanzkasse in der LHK; Bremen / Finanzamt; Bremerhaven (Finanzkasse)
  • Steuerkasse Hamburg
  • Finanzamt + Ort (z. B. Finanzamt Frankfurt am Main)
  • Finanzamt + Ort (z. B. Finanzamt Neubrandenburg)
  • Finanzamt + Ort (z. B. Finanzamt Göttingen)
  • Finanzamt + Ort (z. B. Finanzamt Düsseldorf-Mitte)
  • Finanzamt Idar-Oberstein
  • Finanzamt + Ort (z. B. Finanzamt Leipzig I)
  • Finanzamt + Ort (z. B. Finanzamt Naumburg)
  • Finanzamt + Ort (z. B. Finanzamt Neumünster)
  • Freistaat Thüringen

Empfehlung: Vor jeder Überweisung an das Finanzamt sollte daher geprüft werden: Ist der Empfängername exakt so angegeben, wie es das Bundesland vorsieht? Enthält der Name keine Tippfehler oder keine abgekürzten Formen? Ist die IBAN korrekt übernommen?

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