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Verfahrensdokumentation nach GoBD – rechtssicher, effizient und zukunftsfähig

Sie führen ein Unternehmen – wir sorgen dafür, dass Ihre Prozesse GoBD-konform dokumentiert sind und Betriebsprüfungen gelassen gemeistert werden.

Was ist eine Verfahrensdokumentation nach GoBD?

Die Verfahrensdokumentation nach GoBD beschreibt detailliert, wie in Ihrem Unternehmen steuerlich relevante Daten elektronisch erfasst, verarbeitet, gespeichert und archiviert werden. Sie dokumentiert Ihre eingesetzten Systeme, organisatorischen Abläufe und internen Kontrollmechanismen. Ziel ist es, die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit aller steuerrelevanten Prozesse sicherzustellen – wie es die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) verlangen.

Für wen ist eine Verfahrensdokumentation verpflichtend?

Die GoBD gelten für alle Unternehmen und Selbstständigen, die steuerpflichtig sind – unabhängig von Größe, Branche oder Buchführungspflicht. Dazu zählen:

  • Kapital- und Personengesellschaften
  • Einzelunternehmen und Freiberufler
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Selbstständige mit digitaler Buchführung

Auch nicht buchführungspflichtige Unternehmer sollten die Anforderungen erfüllen, um im Fall einer Betriebsprüfung keine Nachteile zu riskieren.

Was muss in einer Verfahrensdokumentation enthalten sein?

Eine vollständige Verfahrensdokumentation besteht idealerweise aus vier Komponenten:

  1. Allgemeine Beschreibung
    • Aufbau und Organisation des Unternehmens
    • Beschreibung des Datenverarbeitungssystems
    • Organigramm und Verantwortlichkeiten
  2. Anwenderdokumentation
    • Eingesetzte Software und Technologien
    • Erfassung, Prüfung und Verarbeitung von Daten
    • Rollen und Vertretungen der Mitarbeitenden
  3. Technische Systemdokumentation
    • IT-Infrastruktur und Schnittstellen
    • Datensicherung und Wiederherstellung
    • Änderungen, Updates und Fehlerprotokollierung
  4. Betriebsdokumentation
    • Zugriffsrechte und Rollen
    • Interne Kontrollsysteme
    • Sicherheits- und Schutzmaßnahmen

Was passiert, wenn keine Verfahrensdokumentation vorliegt?

Fehlt eine ordnungsgemäße Dokumentation oder ist sie veraltet, kann das schwerwiegende Folgen haben:

  • Verwerfung der Buchführung durch das Finanzamt
  • Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
  • Steuernachzahlungen und mögliche Bußgelder
  • Verlust an Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensführung

Welche Vorteile bietet eine Verfahrensdokumentation?

Eine professionelle Verfahrensdokumentation bringt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern bietet auch konkrete betriebliche Vorteile:

  • Optimierung: Analyse und Verbesserung interner Prozesse
  • Transparenz: Klare Darstellung von Abläufen und Zuständigkeiten
  • Sicherheit: Reduktion von Risiken durch klar definierte Prozesse
  • Compliance: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
  • Nachhaltigkeit: Weniger Papier, mehr Digitalisierung

Wie oft muss eine Verfahrensdokumentation aktualisiert werden?

Die Verfahrensdokumentation muss laufend gepflegt werden. Änderungen in der Software, in Prozessen oder Verantwortlichkeiten müssen zeitnah dokumentiert werden. Eine jährliche Überprüfung ist empfehlenswert – spätestens aber vor einer anstehenden Betriebsprüfung.

Wer sollte eine Verfahrensdokumentation erstellen?

Die Erstellung kann intern durch qualifizierte Mitarbeiter erfolgen. In der Praxis ist es jedoch sinnvoll, auf die Unterstützung von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern zurückzugreifen – vor allem bei komplexen IT-Strukturen oder hohem Dokumentationsaufwand.

Was sollte man noch wissen?

Aktualität: Die Dokumentation muss stets aktuell gehalten werden. Änderungen in Prozessen, Software oder der Organisationsstruktur müssen zeitnah dokumentiert werden.

Individuelle Anpassung: Verfahrensdokumentationen sind immer individuell und sollten auf die spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens zugeschnitten sein.

Prüfungsrelevanz: Steuerprüfende können die Vorlage der Verfahrensdokumentation verlangen. Eine unzureichende Dokumentation kann zu erheblichen steuerlichen Konsequenzen führen.

Digitale Archivierung: Steuerlich relevante Unterlagen müssen revisionssicher archiviert werden. Die Dokumentation sollte beschreiben, wie diese Anforderungen erfüllt werden.

Verantwortlichkeiten: Klären Sie, wer im Unternehmen für die Erstellung, Pflege und Aktualisierung verantwortlich ist.

Externe Unterstützung: Die Erstellung kann komplex sein. Holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung von Experten.

Kosten-Nutzen-Betrachtung: Der Aufwand für die Erstellung einer Verfahrensdokumentation wird durch die langfristigen Vorteile wie optimierte Prozesse und erhöhte Compliance aufgewogen.

Schulungen: Mitarbeitende sollten regelmäßig über die Inhalte und Bedeutung der Verfahrensdokumentation informiert werden, um die Einhaltung der GoBD sicherzustellen.

Infografik zur Verfahrensdokumentation nach GoBD

Verfahrensdokumentation nach GoBD Infografik

Mareike fasst das Thema im Video kurz zusammen

Ihr Ansprechpartner

Haimo Mader

Haimo Mader

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability AuditorIDW

Telefon: 0441 9710-0

Bremen | Oldenburg | Wildeshausen
info@treuhand.de | Telefon: 0441 9710-0

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