Nachhaltigkeit
Nachhaltig erfolgreich
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfordert ab dem Jahr 2025 umfangreiche Angaben von mittelständischen Unternehmen. Im Grundsatz sind große Gesellschaften im Sinne des § 267 HGB von der Nachhaltigkeitsberichterstattung direkt betroffen. Aber auch für kleinere Gesellschaften kann es sinnvoll sein, entsprechende Angaben freiwillig zu machen, um den Informationsbedürfnissen aus der Lieferkette, den Kapitalgebern oder der Kundschaft nachzukommen.
Neben dem Mehraufwand für die Berichterstattung stehen auch viele Chancen, die sich bei nachhaltig agierenden Unternehmen ergeben. Sei es, um neue Kundengruppen zu erschließen oder Mitarbeitende zu gewinnen, die Wert auf ein nachhaltig agierendes Unternehmen legen.
Insbesondere aus den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards) – kurz ESRS und der EU-Taxonomie-Verordnung ergeben sich zahlreiche detaillierte Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Wir begleiten Sie – nachhaltig erfolgreich.