Kein Vorsteuerabzug bei unentgeltlichen Gesellschafterbeiträgen
Neue Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften
Der Vorsteuerabzug für Holdinggesellschaften ist durch die bisherige Rechtsprechung konkretisiert worden. Mit Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Vorsteuerabzug bei unentgeltlichen Gesellschafterbeiträgen wurde der Vorsteuerabzug für eine Holdinggesellschaft im konkreten Fall versagt. Die sich aus der Rechtsprechung ergebenden Grundsätze sind für den Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften zu beachten.