Fristlose Kündigung von „Low-Performern“
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven erklärte am 14.12.2023 in zwei aktuellen Entscheidungen die fristlosen Kündigungen aufgrund anhaltender Minderleistung für wirksam. Die Urteile verdeutlichen, dass durch die richtige Vorbereitung der Vorwurf der Arbeitsverweigerung belegt werden und die fristlose Kündigung von „Low-Performern“ gerechtfertigt sein kann.