Einführung der E-Rechnung ab dem Jahr 2025
Ab dem Jahr 2025 wird die E-Rechnung für inländische Umsätze zwischen Unternehmern eingeführt. Die mit der Einführung der E-Rechnung verbundene Digitalisierung des Geschäftsverkehrs bedingt einen Transformationsprozess der Rechnungsstellung und des Rechnungseingangs. Für die verpflichtende Ausstellung der E-Rechnung ist eine Übergangsfrist vorgesehen. So müssen Unternehmer ab dem 1.1.2025 zunächst „nur“ die Empfangsbereitschaft sicherstellen. Am 15.10.2024 hat das Bundesfinanzministerium ein umfangreiches Anwendungsschreiben veröffentlicht.