Ausweis einer falschen Umsatzsteuer in Rechnungen an Endverbraucher
Stellen Unternehmer Rechnungen mit einer zu hohen Umsatzsteuer aus, muss diese als „Strafsteuer“ an die Finanzverwaltung abgeführt werden. Nur mit einer Rechnungskorrektur kann dieser Fehler behoben werden. Zumindest bei Rechnungen, die an Endverbraucher ausgestellt werden, ergibt sich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8.12.2022 eine Vereinfachung. Am 27.2.2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Finanzbehörden verpflichtet, die geänderte Rechtsprechung anzuwenden.