Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Der am 3.9.2025 von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sieht die Entlastung der Unternehmen durch eine anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung vor. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Umweltschutz in Lieferketten. Das Gesetz soll nun bürokratieärmer und somit unternehmensfreundlicher gestaltet werden.

Am 3.9.2025 beschloss die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettengesetzes. Bis zur Ablösung durch ein Gesetz, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie in das nationale Recht überführt, bleibt das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bestehen. Die Europäische Lieferkettenrichtlinie enthält menschenrechtliche sowie umweltbezogene Sorgfaltspflichten.

Die Globalisierung ermöglicht die Produktion im Ausland, weshalb durch das Lieferkettengesetz die Verantwortung der Unternehmen für die Einhaltung der Menschenrechte garantiert werden soll. Insbesondere der Schutz vor Kinderarbeit, der Schutz der Umwelt und des Klimas sowie das Recht auf faire Lohnzahlungen sollen gewährleistet werden.

Nachdem an den ursprünglichen Gesetzesregelungen Kritik laut geworden war, ist es nunmehr das Ziel, Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und die Wirtschaft zu stärken. Die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten soll entfallen und die Sanktionierung bei Verstößen gegen die bestehende Sorgfaltspflicht restriktiver geregelt werden.

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