Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts

Mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts, das am 16. Juli 2021 in Kraft trat, wurde erstmals eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung für die Struktur und Verwaltung des Vermögens von Stiftungen eingeführt. Im Folgenden sind die wesentlichen Kernaussagen zusammengefasst.

Stiftungsvermögen und Erhalt des Grundstockvermögens

Das Stiftungsvermögen setzt sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen: dem Grundstockvermögen und dem sonstigen Vermögen.

  1. Grundstockvermögen: Diese Vermögenswerte dienen der dauerhaften Verwirklichung des Stiftungszwecks und umfassen
    • Vermögen, das der Stifter bei der Errichtung der Stiftung gewidmet hat,
    • Zustiftungen, die nach der Errichtung von dem Stifter oder Dritten vorgenommen wurden,
    • Vermögen, das von den zuständigen Stiftungsorganen zur Erhaltung bestimmt wurde.
  2. Sonstiges Vermögen: Alle Vermögenswerte, die nicht zum Grundstockvermögen gehören.

Das zu erhaltende Grundstockkapital wird aus dem Netto-Wert des gewidmeten oder zugestifteten Vermögens bestimmt, abzüglich bestehender Verpflichtungen wie Vermächtnissen oder Aufwendungen für die Grabpflege des Stifters und seiner Angehörigen. Eine nominale Erhaltung des Grundstockkapitals ist erforderlich.

Eigenkapitalausweis und Kapitalerhaltung

Das Eigenkapital der Stiftung sollte folgendermaßen gegliedert werden:
A. Eigenkapital
I. Grundstockkapital
1. Errichtungskapital
2. Zustiftungskapital
3. Zuführungskapital
II. Verbrauchskapital
III. Kapitalrücklage
IV. Ergebnisrücklagen
V. Umschichtungsergebnisse
VI. Ergebnisvortrag

Wird die Stiftung als Ewigkeitsstiftung errichtet, so bildet das Grundstockkapital das Grundstockvermögen auf der Passivseite der Bilanz ab und spiegelt den Nominalwert des zu erhaltenden Kapitals wider.

Ergebnisverwendung

Die Gewinn- und Verlustrechnung sollte um eine Darstellung der Ergebnisverwendung ergänzt werden:

    • Jahresergebnis
    • +/- Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr
    • -/+ Einstellungen in die/Entnahmen aus den Ergebnisrücklagen
    • -/+ Einstellungen in den/Entnahmen aus dem Posten Umschichtungsergebnisse
    • = Ergebnisvortrag

Durch diese Strukturierung und die Einbettung relevanter Schlüsselwörter wird der Text nicht nur leserfreundlicher, sondern auch für Suchmaschinen besser auffindbar. Wichtige Begriffe wie “Stiftungsvermögen”, “Grundstockkapital” und “Eigenkapital” werden hervorgehoben, um den Fokus auf zentrale Themen des Stiftungsrechts zu legen.

Ihre Ansprech­partnerin

Swetlana Sandmann

Swetlana Sandmann

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin

Telefon: 0441 9710-142
swetlana.sandmann@treuhand.de

Bremen | Oldenburg | Wildeshausen
info@treuhand.de | Telefon: 0441 9710-0