Verrechnungspreis-Dokumentation und die neue Transaktionsmatrix: Ein Überblick für Unternehmen
Die Anforderungen an die Dokumentation von Verrechnungspreisen sind für Unternehmen von zentraler Bedeutung, insbesondere im internationalen Geschäft. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Aspekte der Verrechnungspreisdokumentation sowie auf die anstehenden Neuerungen, die ab dem 01.01.2025 gelten werden.
Was ist eine Verrechnungspreisdokumentation?
Die Verrechnungspreisdokumentation ist eine detaillierte Aufzeichnung über grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen mittels welcher Unternehmen nachweisen sollen, dass die betrachteten Geschäftsvorfälle fremdüblich bepreist wurden. Dies dient zur Sicherstellung einer zutreffenden Besteuerung des Konzerngewinns. Ein gut strukturiertes Dokument hilft nicht nur dabei, den Anforderungen der Steuerbehörden gerecht zu werden, sondern bietet auch die Möglichkeit, das eigene Geschäftsmodell klar und transparent zu präsentieren.
Der administrative Aufwand und die Chancen
Die Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation wird häufig mit hohem administrativen Aufwand, Zeit und Kosten assoziiert. Doch in dieser Herausforderung steckt auch eine Chance. Durch die Dokumentation erhält das Finanzamt Einblick in das Geschäftsmodell und die Wertschöpfung des Unternehmens. Dies ermöglicht es Unternehmern, die Hintergründe ihrer Preisentscheidungen nachvollziehbar zu erläutern. Nicht zuletzt kann die Nichteinhaltung der Dokumentationspflichten zu erheblichen Sanktionen führen, was eine sorgfältige und rechtzeitige Erstellung unabdingbar macht.
Wichtige Regelungen zur Vorlage der Dokumentation
Die Regelungen zur Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation variieren weltweit. In Deutschland war es bislang üblich, die Dokumentation lediglich auf Anfrage der Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung vorzulegen. Die Frist betrug in der Regel 60 Tage ab Aufforderung durch das Finanzamt, während bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen eine Frist von 30 Tagen galt.
Ab dem 01.01.2025 wird sich dies jedoch ändern. Sollte eine Betriebsprüfung nach dem 31.12.2024 angeordnet werden, muss die Verrechnungspreisdokumentation für alle offenen Jahre bereits binnen 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung eingereicht werden – und zwar ohne gesonderte Anforderung des Finanzamtes. Auch besteht weiterhin das Recht der Finanzbehörde, die Vorlage jederzeit zu verlangen.
Anpassungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz
In Reaktion auf die Kritik an den strengen neuen Vorgaben wurde mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz eine Erleichterung erreicht. Zwar bleibt die Frist von 30 Tagen bestehen, allerdings müssen Unternehmen bei einer Außenprüfung nicht mehr das Local File ohne vorherige Anforderung vorlegen. Stattdessen genügt eine Übersicht über die Geschäftsvorfälle, die sogenannte Transaktionsmatrix, sowie das Master File und Aufzeichnungen über außergewöhnliche Geschäftsvorfälle, falls die relevanten Bedingungen erfüllt sind.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Um auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereitet zu sein, sollten Unternehmen die Neuerungen im Blick behalten. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Steuerberater kann dabei helfen, die neuen Fristen einzuhalten und die notwendige Dokumentation rechtzeitig zu erstellen. Die Konsolidierungsdateien können einen hilfreichen Ausgangspunkt für die Erstellung der Transaktionsmatrix darstellen. Die Anpassungen in der Verrechnungspreisdokumentation stellen eine Herausforderung dar, bieten jedoch gleichzeitig eine wertvolle Gelegenheit, die eigene Unternehmensstrategie zu überprüfen und zu optimieren. Wir bleiben an diesem Thema dran und informieren Sie über weitere Entwicklungen, die für Ihr Unternehmen relevant sind.
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