Unternehmereigenschaft: Abgrenzung von Bruchteilsgemeinschaft und Gesamthandsgemeinschaft in Form einer GbR
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 25.10.2023 bestätigt, dass Ehegatten, die gemeinschaftlich eine Hundezucht betreiben, eine GbR bilden können. Die GbR kann wiederum eine Unternehmerin i. S. d. Umsatzsteuergesetzes (UStG) sein. Dies hat zu Verunsicherungen hinsichtlich der Abgrenzung zur Bruchteilsgemeinschaft geführt, die nach den jüngsten Urteilen des BFH und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Unternehmerin i. S. d. UStG ist.